Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung Bayern

Antrag auf Erteilung einer - Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit – Allgemeine Aufstellererlaubnis – (§ 33c Abs. 1 Gewerbeordnung – GewO) - Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes (§ 33c Abs. 3 GewO) - Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen genehmigungspflichtigen Spieles mit Gewinnmöglichkeit im stehenden Gewerbe – mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes – (§ 33d Abs. 1 GewO) - Erlaubnis zur Veranstaltung anderer genehmigungspflichtiger Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe – mit Bestätigung des Landeskriminalamtes – (§ 60a Abs. 2 GewO) - Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle bzw. eines ähnlichen Unternehmens im Reisegewerbe (§ 60a Abs. 3 GewO)

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