Anmeldung für freiwillige Wahlhelfer - Kommunalwahl 2020

Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer berufen. Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre - bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet - bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis - bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger) - bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.