Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz - Bayern

Eine Urkunde aus dem Sterberegister kann nur von dem Ehegatten des(r) Verstorbenen bzw. Lebenspartners beantragt werden sowie von seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Die gewünschte Urkunde stellt das Standesamt aus, das den Tod beurkundet hat. Ist Ihnen dieses nicht bekannt, wenden Sie sich an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten. Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr von EUR 12,–. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück ebenfalls EUR 12,–. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Anmeldung erforderlich

Dieses Verfahren erfordert, dass Sie sich als registrierter Benutzer anmelden. Falls Sie schon einen Account haben, loggen Sie sich bitte ein. Ansonsten registrieren Sie sich bitte.

Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.