Anmeldeformular für freiwillige Wahlhelfer (m/w/d) zur Kommunalwahl

Termine: Sonntag 15.03.2020 Montag 16.03.2020 ggf. Sonntag 29.03.2020 (Stichwahl) Hinweis: Die Anmeldung gilt verbindlich für alle drei Termine. Für Ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten Sie: - eine Aufwandsentschädigung in Höhe von: o 100,00 € für Sonntag, 15.März 2020 o 40,00 € für Montag, 16.März 2020; o 60,00 € bei einer Stichwahl am Sonntag, 29. März 2020 - Verpflegung - eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber zwecks Arbeitsbefreiung / Erstattung der Lohnkosten (auf Anfrage) Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer berufen. Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre - bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet - bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis - bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger) - bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche